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Berechnung des CO2-Ausstoßes von KFZ.

Allgemeines

Die emissionsbasierte Besteuerung von Fahrzeugen wird am 1. Juli 2009 für alle Neufahrzeuge in Kraft treten. Dies gilt nur für Neuwagen.


Hier finden Sie den offiziellen Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen incl. Liste der Kraftstoffverbräuche und CO2-Emmissionen aller in Deutschland 2009 angebotenen Nutzfahrzeuge.
Die Besteuerung richtet sich nach einem „Hubraumsockel“ und einer CO
2-Steuer.

Berechnungsgrundlagen

  1. Bei Benzin sind es 2,33 kg CO2 die pro Liter entstehen

  2. Bei Dieseltreibstoff beträgt dies 2,64 kg CO2

  3. Bei Autogas ist der Faktor 1,64 kg CO2

  4. Bei Erdgas ist 2,79 kg CO2 anzurechnen

Diesel:

(Hubraum/100 *9,5€) + ((CO2-120)*2€)

Beispiel Hubraum 3.0 Liter Diesel (9l/100Km):

(30*9,5€ + ((237,6-120)*2€) ≈ 520,- €

Benzin:

(Hubraum/100 *2€) + ((CO2-120)*2€)

Beispiel: 3.6 L Benziner (11,7l/100Km)

(36*2€ + ((272,6-120)*2€)) ≈ 377,- €

Der Schwellenwert liegt in den Jahren 2010 und 2011 bei 120 Gramm CO2, 2012 und 2013 bei 110 Gramm und ab 2014 bei 95 Gramm.
Ab 2013 werden auch Alt-Autos nach dem Schadstoffausstoß besteuert.